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Re: of Topic - Arbeitszimmer

daemon@ATHENA.MIT.EDU (Markus Adler)
Tue Nov 30 02:59:12 2004

To: sapr3-news@mit.edu
Date: Tue, 30 Nov 2004 08:59:07 +0100
From: "Markus Adler" <m_adler40@hotmail.com>
Message-ID: <312nicF35nuljU1@uni-berlin.de>

Gleiches Problem hatte ich auch,

bin Admin und Arbeite haeufig am Abend u. am Wochenende, hab dann meine
Unterlagen beim Finanzamt
eingereicht , wurde abgelehnt.

Habe dann eine Finanztest (kann ich nur empfehlen zu abonieren) gelesen in
der Folgender Text stand:

BFH 07.08.2003 - VI R 41/98, BStBl. 2004 II S. 80: Angestellte
EDV-Organisatoren können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als
Werbungskosten abziehen.

Leistet ein EDV-Organisator außerhalb seiner regulären Arbeitszeit vom
häuslichen Arbeitszimmer aus per Telefon und Teleservice
Bereitschaftsdienst, sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
grundsätzlich bis zu einer Höhe von 1.250 EUR als Werbungskosten zu
berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der EDV-Organisator seinen
Arbeitsplatz bei seinem  Arbeitgeber für den Bereitschafsdienst nicht nutzen
kann.



Habe mir dann von meinem Arbeitgeber bescheinigen lassen dass ich von daheim
aus regelmaessig

Abends und am WE Support mache. Habe dann die Unterlagen inkl.  Hinweis auf
das Urteil ans Finanzamt

geschickt und es wurde problemlos anerkannt.





Gruss

Markus



"aufderheid@arcor.de" <dxaver@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:41a8b193$0$16046$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net...
> Ich bin als angestellter SAP Basis Berater und Administrator tätig und
> arbeite häufig am WE und abends von zu Haus aus.
>
> Das Finanzamt macht Probleme das Arbeitzimmer anzuerkennen. Hat jemand
> Erfahrung mit der Anerkennung oder Ablehnung des Arbeitszimmer auf Grund
> einer ähnlichen Tätigkeit.
>
> Vielen Dank



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