[58196] in SAPr3-news
=?ISO-8859-15?Q?MWST-Erh=F6hung_--=3E_Fakturapl=E4ne?=
daemon@ATHENA.MIT.EDU (Carsten Bernhardt)
Mon Oct 2 08:34:16 2006
To: sapr3-news@mit.edu
Date: Mon, 02 Oct 2006 14:32:45 +0200
From: Carsten Bernhardt <carsten.bernhardt@t-online.de>
Message-ID: <efr0tb$jnj$03$1@news.t-online.com>
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir benutzen bei uns Aufträge mit periodischen Fakturaplänen. Die
Auftragspositionen besitzen sowohl Konditionen mit Rechenregel M
("Menge-Monatspreis"), als auch welche mit Rechenregel C ("Menge"). Gibt
es jetzt einen Abrechnungstermin im Fakturaplan der über den 31.12.2006
hinaus geht, so muss der eine Teil der vor dem 1.1.2007 liegt noch mit
dem alten MWST-Satz fakturiert werden und der Anteil der im neuen Jahr
liegt mit dem neuen MWST-Satz. Hierzu gibt es den OSS-Hinweis 938856
("Steuererhöhung mit Fakturaplänen") der dafür sorgt, dass ein
Abrechnungstermin der über den 31.12.2006 hinaus geht, automatisch in 2
Abrechnungstermine gesplittet wird. Hätte man jetzt nur sog.
"Monatspreise" (Rechenregel M) wäre die Welt in Ordnung. Aber was macht
man mit den "normalen" Preisen z.B. einen einmaligen Kaufpreis. Aufgrund
der 2 Abrechnungstermine würde dieser dem Kunden 2mal in Rechnung
gestellt. Also müsste dieser in der 2.ten Abrechnungszeile unterdrückt
werden....
Kann mir jemand sagen, wie ich das am besten anstellen kann
(Bedingung/Rechenformel Preisfindung oder userexit im Fakturaplanumfeld
oder ...)
Vielen Dank im voraus !!
Gruß
Carsten