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daemon@ATHENA.MIT.EDU (Carsten Bernhardt)
Mon Oct 2 08:34:16 2006

To: sapr3-news@mit.edu
Date: Mon, 02 Oct 2006 14:32:45 +0200
From: Carsten Bernhardt <carsten.bernhardt@t-online.de>
Message-ID: <efr0tb$jnj$03$1@news.t-online.com>

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir benutzen bei uns Aufträge mit periodischen Fakturaplänen. Die 
Auftragspositionen besitzen sowohl Konditionen mit Rechenregel M 
("Menge-Monatspreis"), als auch welche mit Rechenregel C ("Menge"). Gibt 
es jetzt einen Abrechnungstermin im Fakturaplan der über den 31.12.2006 
hinaus geht, so muss der eine Teil der vor dem 1.1.2007 liegt noch mit 
dem alten MWST-Satz fakturiert werden und der Anteil der im neuen Jahr 
liegt mit dem neuen MWST-Satz. Hierzu gibt es den OSS-Hinweis 938856 
("Steuererhöhung mit Fakturaplänen") der dafür sorgt, dass ein 
Abrechnungstermin der über den 31.12.2006 hinaus geht, automatisch in 2 
Abrechnungstermine gesplittet wird. Hätte man jetzt nur sog. 
"Monatspreise" (Rechenregel M) wäre die Welt in Ordnung. Aber was macht 
man mit den "normalen" Preisen z.B. einen einmaligen Kaufpreis. Aufgrund 
der 2 Abrechnungstermine würde dieser dem Kunden 2mal in Rechnung 
gestellt. Also müsste dieser in der 2.ten Abrechnungszeile unterdrückt 
werden....

Kann mir jemand sagen, wie ich das am besten anstellen kann 
(Bedingung/Rechenformel Preisfindung oder userexit im Fakturaplanumfeld 
oder ...)

Vielen Dank im voraus !!

Gruß
Carsten

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