[52655] in SAPr3-news
=?ISO-8859-1?Q?Einstellungen_f=FCr_Abrechnung_Fer?=
daemon@ATHENA.MIT.EDU (Dr. No)
Fri Dec 10 11:05:38 2004
To: sapr3-news@mit.edu
Date: 10 Dec 2004 08:05:35 -0800
From: sap-ng@arcor.de (Dr. No)
Message-ID: <952d0296.0412100805.7e1de14@posting.google.com>
Hallo,
vielleicht kann ich Dich ja ein Stück weiter bringen...
Aus den vorangegangenen Beiträgen glaube ich entnommen zu haben, dass
hier das Szenario "Kundenauftragscontrolling (d.h. Kostenträger ist
die Kundenauftragsposition) bei komplexer Kundeneinzelfertigung mit
bewertetem Kundenauftragsbestand" erörtert wird.
Dies wird über die sog. Bedarfsklasse definiert, die durch die
Bedarfsart bestimmt wird, diese wiederum i.d.R. durch den Positionstyp
der VBP. In der Bedarfsklasse muss ein "passender" Kontierungstyp (im
SAP-Standard "E") eingetragen sein, das "M" bei Bewertung definiert
den Kundenauftragsbestand als bewertet (und zwar getrennt von einem
eventuell vorhandenen anonymen Lagerbestand).
Beim bewerteten Kundenauftragsbestand entspricht der Mengen- und
Wertefluss dem der anonymen Lagerfertigung, insbesondere führt jede
Warenbewegung zu entsprechenden FI-/CO-Buchungen. Daher wird ein
Fertigungsauftrag bei Ablieferung an Lager um das Produkt aus
Ablieferungsmenge * (Standard-)Preis entlastet, d.h. er rechnet sich
zunächst an Material ab.
Die nächsthöhere Fertigungsstufe entnimmt (verbraucht) das
abgelieferte Material zum selben Preis, hier beginnt das
"Ablieferungsspielchen" von neuem. Auch der Kundenauftrag wird bei der
Buchung des Warenausgangs zunächst "nur" mit Standard-Herstellkosten
belastet.
Wenn nun aber im Rahmen des Monatsabschlusses die Fertigungsaufträge
abgerechnet werden, rechnen sich diejenigen, die sog.
einzelbedarfsgesteuerte (= kundenspezifische) Materialien gefertigt
haben, mit ihrem Saldo (= Preisdifferenzen) an die zugehörige
Kundenauftragsposition ab. Die Istkosten der Kundenauftragsposition
ergeben sich also aus dem mit Standard-HK bewerteten Warenausgang
zuzüglich der Abweichungen der kundenspezifischen Fertigungsaufträge
zuzüglich eventueller Direktkontierungen auf die VBP.
Voraussetzung für die Abrechnung der FAUFs an VBP ist, dass das
Preisdifferenzenkonto eine Kostenart ist. Dann werden die
Preisdifferenzen an die VBP abgerechnet, obwohl die
Abrechnungsvorschrift des Fertigungsauftrags auf das Material verweist
(und obwohl als Empfänger in der Detailliste der Abrechnung das
Material angezeigt wird; erst in den Rechnungswesenbelegen ist der
Empfänger "VBP" zu sehen).
Hoffe, das hilft ein wenig...
Gruß
UF