[52493] in SAPr3-news

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Re: of Topic - Arbeitszimmer

daemon@ATHENA.MIT.EDU (Frank Matthiesen)
Mon Nov 29 09:16:04 2004

To: sapr3-news@mit.edu
Date: Mon, 29 Nov 2004 15:23:00 +0100
From: "Frank Matthiesen" <fm@xax.de>
Message-ID: <310p8sF35pr8oU1@uni-berlin.de>

aufderheid@arcor.de wrote:
> Ich bin als angestellter SAP Basis Berater und Administrator tätig und
> arbeite häufig am WE und abends von zu Haus aus.
>
> Das Finanzamt macht Probleme das Arbeitzimmer anzuerkennen. Hat jemand
> Erfahrung mit der Anerkennung oder Ablehnung des Arbeitszimmer auf
> Grund einer ähnlichen Tätigkeit.

Ein Arbeitszimmer gehört grundsätzlich zu den nicht abgzugsfähigen Dingen.
3 Ausnahmen gibt es, die ganz klar definiert sind:

1.) Du arbeitest ausschliesslich in diesem Arbeitszimmer
Dann kannst Du 100% der Kosten ansetzen

2.) Du verbringst MEHR als 50% Deiner Zeit in diesem Arbeitszimmer.
Dann kannst Du maximal 1250 Euro ansetzen

3.) Du hast keinen Arbeitsplatz in Deiner Firma.
Trifft bei Lehrern, Anwälten etc. zu

Fällst Du nicht in eine dieser 3 Kategorien, VERGISS es!

Gruss

Frank



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