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Re: Steuerkennzeichen Bewirtungskosten 70/30 - Buchung

daemon@ATHENA.MIT.EDU (Tom)
Fri Jul 16 06:19:08 2004

To: sapr3-news@mit.edu
Date: 16 Jul 2004 03:18:54 -0700
From: thomhx@yahoo.de (Tom)
Message-ID: <17dcb78d.0407160218.3c23b728@posting.google.com>

Hallo Jens,

vielen Dank für Deine Antwort. Wir haben den Schlüssel für 16% jetzt
so ausgesteuert:

Vorsteuer            VST       16,000            120   100       MWVS 
Vorst. n. abz. n. zu NAV       49,715            140   100       MWVN

Ergebnis: Ich habe ein Steuerkennzeichen zum Buchen, das mir zwei
Belegzeilen automatisch erzeugt und habe wirklich nur die 70% netto im
Aufwand Bewirtung (2.Buchung).

> PS: Was mich nur wundert, das dieses Thema erst jetzt aufkommt,
> die 70/30-Regelung ist zwar erst ab diesem Jahr aktuell, aber die
> alte (80/20)-Regelung ist schon mehrere Jahre gueltig.

Du hast recht, aber bisher wurde hier nicht mit SAP gebucht. Laut
SAP-Support ist die zweite Buchung nicht im Standard vorgesehen !!

Gruß
Tom


Jens Glaeser <jglaeser@gmx.de> wrote in message news:<t30qcc.c8b.ln@amd750.jensglaeser.de>...
> Tom <thomhx@yahoo.de> wrote:
> 
> > Für die Buchung von Bewirtungskosten sind 70% abzugsfähig und 30%
> > nicht.
> > 
> > SAP bucht:
> > Kreditor: 116,00
> > Bewirtungskosten: 100,00
> > Vorsteuer: 11,20 
> > Nicht abzugsf. : 4,80
> 
> Was so steuerlich nicht korrekt ist.
> 
> > Soweit ok. Kann ich im System eine Einstellung machen, dass der
> > Buchungssatz folgendermaßen aussieht:
> > Kreditor: 116,00
> > Bewirtungskosten: 70,00
> > Vorsteuer: 11,20 
> > Nicht abzugsf. : 34,80
> > 
> > Das Konto "Nicht abzugsf." nimmt also den nicht abzugsfähigen
> > Nettoaufwand + Steuern auf.
> 
> Ja, das geht, du musst deinem IT-Ansprechpartner nur die Buchung 
> erklaeren (versuche nicht, ihr oder ihm den Sinn dieser Buchung 
> zu erklaeren, es gibt keinen, ausser das es im Gesetz steht ;-) ).
> 
> 
> > 1. Ist der Buchungssatz buchhalterisch richtig? (pro/contra)
> 
> Dein zweiter Vorschlag ist korrekt.
> 
> > 2. Geht das mit SAP? (Sonst buche ich einfach zwei Belegzeilen einmal
> > mit 16% und einmal ohne Steuer.)
> 
> Ja, das sollte gehen, ihr solltet das ueber den Vorsteuerschluessel
> steuern (machen wir auch so).
> 
> PS: Was mich nur wundert, das dieses Thema erst jetzt aufkommt,
> die 70/30-Regelung ist zwar erst ab diesem Jahr aktuell, aber die
> alte (80/20)-Regelung ist schon mehrere Jahre gueltig.

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