[50577] in SAPr3-news
Re: Steuerkennzeichen Bewirtungskosten 70/30 - Buchung
daemon@ATHENA.MIT.EDU (Jens Glaeser)
Sun Jul 11 09:56:41 2004
To: sapr3-news@mit.edu
Date: Sun, 11 Jul 2004 02:03:09 +0200
From: Jens Glaeser <jglaeser@gmx.de>
Message-ID: <t30qcc.c8b.ln@amd750.jensglaeser.de>
Tom <thomhx@yahoo.de> wrote:
> Für die Buchung von Bewirtungskosten sind 70% abzugsfähig und 30%
> nicht.
>
> SAP bucht:
> Kreditor: 116,00
> Bewirtungskosten: 100,00
> Vorsteuer: 11,20
> Nicht abzugsf. : 4,80
Was so steuerlich nicht korrekt ist.
> Soweit ok. Kann ich im System eine Einstellung machen, dass der
> Buchungssatz folgendermaßen aussieht:
> Kreditor: 116,00
> Bewirtungskosten: 70,00
> Vorsteuer: 11,20
> Nicht abzugsf. : 34,80
>
> Das Konto "Nicht abzugsf." nimmt also den nicht abzugsfähigen
> Nettoaufwand + Steuern auf.
Ja, das geht, du musst deinem IT-Ansprechpartner nur die Buchung
erklaeren (versuche nicht, ihr oder ihm den Sinn dieser Buchung
zu erklaeren, es gibt keinen, ausser das es im Gesetz steht ;-) ).
> 1. Ist der Buchungssatz buchhalterisch richtig? (pro/contra)
Dein zweiter Vorschlag ist korrekt.
> 2. Geht das mit SAP? (Sonst buche ich einfach zwei Belegzeilen einmal
> mit 16% und einmal ohne Steuer.)
Ja, das sollte gehen, ihr solltet das ueber den Vorsteuerschluessel
steuern (machen wir auch so).
PS: Was mich nur wundert, das dieses Thema erst jetzt aufkommt,
die 70/30-Regelung ist zwar erst ab diesem Jahr aktuell, aber die
alte (80/20)-Regelung ist schon mehrere Jahre gueltig.
--
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